Alle Anwendungen und Angebote dienen der Gesunderhaltung des Menschen und der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte. Sie erheben keinen Anspruch an eine medizinische Behandlung und ersetzen eine solche auch nicht. Bei allen hier aufgeführten Einweihungen/Einstimmungen können sehr starke Energien fließen. Das setzt eine physische und psychische Belastbarkeit des Einzuweihenden/Einzustimmenden voraus. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das was er erhält und erfährt. Es besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um keine Therapie und ersetzt weder einen Arzt, Heilpraktiker etc. Ich gebe keine Heilversprechen.

Geistiges Heilen ist in Deutschland seit 2004 erlaubnisfrei

Wer anderen Menschen Energie "gibt", also seine Hand auflegt, hat darauf zu achten, dies nur im "erlaubnisfreien" Rahmen zu tun. Heilversprechen sind untersagt. Wer nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, ist nicht befugt, Diagnosen im klinischen Sinne zu stellen.

Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zum "geistigen Heilen" und Handauflegen hat das Bundesverfassungsgericht mit einstimmigem Beschluss vom 2. März 2004 (1 BVR 784/03) Klarheit geschaffen und festgestellt, dass eine Heilertätigkeit, die sich "auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen" beschränkt bzw. "unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen" erfolgt, nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.